Zollabfertigung im E-Fulfillment für Webshops

Was versteht man unter Abfertigung von Waren?

Abfertigung von Waren bedeutet die Anmeldung von Waren beim Zoll. Dabei handelt es sich um Produkte, die von außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden. Bei der Zollabfertigung müssen Sie die notwendigen Zollformalitäten erledigen. Dazu gehört, dass der Importeur alle Einfuhrzölle, Steuern und die Mehrwertsteuer auf die eingeführten Waren entrichten muss. Damit dies so reibungslos wie möglich abläuft, sind mehrere Dokumente erforderlich.

  • Konnossement (B/L) oder Frachtbrief
  • Handelsrechnung (in manchen Fällen handelt es sich um eine Pro-forma-Rechnung)
  • Ursprungszeugnis
  • EUR.1 Bescheinigung und Erklärung auf der Rechnung

Zollabfertigung für Webshops mit E-Fulfillment-Center

Webshops, die nur innerhalb der EU handeln, müssen sich nicht um die Zollabfertigung kümmern. Da wir nicht auf Kunden innerhalb der EU beschränkt sind, müssen wir manchmal Zollabfertigungen vornehmen. Grundsätzlich lassen sich hier zwei verschiedene Gruppen unterscheiden.

Wenn Sie unser E-Fulfillment-Center als Partei außerhalb der EU nutzen möchten, müssen die Waren zunächst verzollt werden. Obwohl für Beträge unter 150 € keine Zollabfertigung erforderlich ist, wird sie in diesem Fall kaum stattfinden. Die Parteien senden häufig große Mengen an unser E-Fulfillment-Center. Aufgrund der großen Menge wird der Preis bald 150 € übersteigen.

In einigen Fällen müssen wir auch die Zollabfertigung erledigen. Das ist der Fall, wenn jemand eine Bestellung von außerhalb Europas aufgibt. Je nach Wert des Pakets ist eine Zollabfertigung erforderlich oder nicht.

Freigabe des Webshop Waren in Europa von außerhalb der EU

Der Online-Verkauf über Online-Shops wird immer internationaler. Während früher die meisten Aufträge innerhalb des eigenen Landes erteilt wurden, erfolgte dies bald innerhalb einer bestimmten Handelsregion. Heutzutage wird es auch immer einfacher, in der ganzen Welt zu verkaufen. Die Schwelle, ab der eine Partei von außerhalb der EU innerhalb der EU verkaufen kann, wurde dank eines E-Fulfillment-Centers noch weiter gesenkt.

Mit der Ausweitung des Verkaufsgebiets kommt also auch die Zollabfertigung ins Spiel. Der Versand von Massengütern an unser E-Fulfillment-Center bringt an der Grenze der Europäischen Union einen hohen Wert mit sich. Das muss geklärt werden; wir können das vollständig übernehmen. In der Tat gibt es hier eine Reihe von Problemen. Daher ist für die Abfertigung der Waren eine Mehrwertsteuernummer erforderlich. Wir können Ihnen bei der Beantragung dieser Nummer behilflich sein oder ein Unternehmen gründen, das eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Ihre Organisation beantragt.

Abfertigung der Waren bei Bestellungen außerhalb der Europäischen Union

Als Webshop kann auch ein Kunde von außerhalb der Europäischen Union eine Bestellung bei Ihnen aufgeben. Da unser E-Fulfillment-Zentrum innerhalb der Europäischen Union liegt, besteht die Möglichkeit, dass die Waren vom Zoll abgefertigt werden müssen. Auch in diesem Fall kommt es auf den Wert der Waren an.

Wenn die Parzelle geräumt werden muss, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, die Kosten aufzuteilen. Dies kann DDP oder DAP sein, wir erklären Ihnen gerne die Unterschiede. DDP steht für Deliver Duty Paid, was bedeutet, dass der Absender für die Zollabfertigung aufkommt. DAP steht für Delivered At Place, in diesem Fall muss der Empfänger für die Zollabfertigung aufkommen.

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